Gastro Kaffeemaschinen Leasing

Zum Thema „Gastro Kaffeemaschinen Leasing“: Ein Kaffeevollautomat für den Gastronomie-Bereich ist bei seiner Neuanschaffung in den meisten Fällen eine größere Investition. Da gerade zur Unternehmensneugründung kein sehr großes Budget zur Verfügung steht, können gerade Gastro-Kaffeemaschinen anstelle durch einen Kauf auch über ein Leasing finanziert werden.
Auf diese Weise wird die hohe Anfangssumme gespart und es muss kein Kredit für den Kauf einer Gastro-Kaffeemaschine aufgenommen werden. Darüber hinaus können die Leasinggebühren für eine Kaffeemaschine von Unternehmen steuerlich abgeschrieben werden, sodass es auch hier eine Ersparnis gibt. Bei einem Leasingvertrag werden vorab die Leasingbedingungen festgelegt und monatlich eine bestimmte Gebühr an den Mietgeber gezahlt.

Gastro Kaffeemaschinen Leasing Wie funktioniert’s?

Je nachdem, wie teuer die Kaffeemaschine ist, lohnt es sich eine längere oder eine kürzere Leasinglaufzeit zu vereinbaren. Doch generell kann gesagt werden, dass eine Zeitspanne von 15 Monaten bis 60 Monaten den üblichen Maßen entspricht. Grundsätzlich lohnt sich ein Leasing vor allem für teurere Kaffemaschinen. Die monatlichen Raten, die gezahlt werden müssen, hängen in erster Linie von den Vertragsvereinbarungen ab. Allerdings belaufen sich diese für gewöhnlich auf nicht mehr als 50 Euro bis 100 Euro. Auf diese Weise wird die allgemeine Liquidität des Unternehmens nicht gefährdet, dies bedeutet allerdings auch eine Erhöhung der Fixkosten.

Die Nachteile eines Leasings von einer Gastro-Kaffeemaschine liegen darin begründet, dass das Gerät, falls es nicht mehr funktioniert oder nicht gefällt, zwar jederzeit zurückgegeben werden kann, allerdings wird es auch über einen sehr langen Zeitraum hinweg nicht gekauft. Erst nach Ablauf des Leasingvertrags (hier erfahren Sie mehr) kann die Kaffeemaschine zu seinem Restwert erstanden werden. Je nach Leasingvertrag kann es zudem durchaus vorkommen, dass die Reparatur von eventuellen Schäden an der Kaffeemaschine selbst getragen werden müssen. Außerdem kann in vielen Fällen der Leasingvertrag nicht gekündigt werden, bevor die Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen ist.

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